Durch einen AVGS, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, übernehmen Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter die Kosten für ein Einzelcoaching. Dieser Beitrag widmet sich vor allem dem Gutschein für ein Coaching (AVGS MAT).
NUR OBEN IST PLATZ (NOIP) ist nach AZAV zugelassener Bildungsträger aus St. Ingbert im Saarland. Wir akzeptieren AVGS landesweit aus dem Saarland, also Saarbrücken, Saarpfalz-Kreis, Merzig-Wadern, Saarlouis, Neunkirchen und St. Wendel. Das NOIP Puzzle Coaching ist eine zugelassene Maßnahme von NOIP zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Auf den Gutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) gehen wir am Ende kurz ein.
Schauen wir uns Allgemeines und rechtliche Grundlagen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III, kurz: AVGS, an.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (SGB III) können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden. – Deutscher Bundestag, wissenschaftliche Dienste
Das bedeutet, dass es im Bundeshaushalt finanzielle Mittel dafür gibt, dass Menschen (wieder) auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. In den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, auch Arbeitsagentur oder Arbeitsamt genannt, zu Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III heißt es zur Zielsetzung:
Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. – Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen bei einem Träger (MAT), Fachliche Weisungen
Das heißt, dass ein AVGS der Aktivierung dienen soll. Jeder Mensch ist einzigartig. Bei der Unterstützung soll dies berücksichtigt werden. Arbeitslosigkeit und besonders Langzeitarbeitslosigkeit können frustrierend sein. Absagen oder keine Antworten auf Bewerbungen machen keinen Spaß. Dazu kommt, dass das Geld knapp wird.
Im SGB III steht dazu weiter:
Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen.
Gruppenmaßnahmen stoßen schnell an Grenzen, wenn ein bis zwei Jobcoaches, sofern sie motiviert sind, über zehn Teilnehmern gleichzeitig helfen sollen und möglicherweise auch wollen. Individualität und Privatsphäre haben wenig Platz. Familie und Freunde verstehen die Lage auch nicht immer. Medien berichten verzerrt, die Gesundheit leidet und irgendwann nervt unter Umständen einfach alles nur noch.
Unter „Aktivierung“ verstehen wir bei NOIP deshalb, dass wir Schritt für Schritt vorgehen und dabei die bisherige Vorgeschichte berücksichtigen – persönlich, beruflich und finanziell. Wir erarbeiten uns dadurch mit Herz und Verstand das manchmal auch nötige Quäntchen Glück.
Wer bekommt einen Aktivierungsgutschein, Vermittlungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bzw. AVGS?
Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme bei einem Träger (Zuweisung bzw. Ausstellung eines AVGS und Entscheidung über die Teilnahme) trifft die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Kundin/der Kunde ihren/seinen Wohnsitz hat.
Gleiches gilt natürlich für das Jobcenter. Die Voraussetzungen erfüllen Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 131 SGB III fallen.
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen kann dieser „förderfähige Personenkreis“ bei der Suche nach Job und/oder Ausbildung mit bzw. ohne Schulabschluss oder der Jobsuche ohne Ausbildung für beispielsweise Helfer-Jobs.
Die Ausstellung eines AVGS ist eine verbindliche Förderzusage im Sinne einer Zusicherung gemäß § 34 SGB X. Der AVGS wird der Kundin/dem Kunden für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme ausgehändigt. Er berechtigt zur Auswahl eines Maßnahmeträgers, der die Durchführung einer entsprechenden Maßnahme anbietet.
Der AVGS hat eine besondere Stellung im Vergleich zu den eingekauften Vergabemaßnahmen, die als Gruppenmaßnahmen bekannt sind. Die Ansprechpartner müssen individuell abwägen, für welchen Personenkreis das Gutscheinverfahren zielführend ist. Ein AVGS stellt also ein kleines Stück Exklusivität dar und ist damit auch eine Art Vertrauensvorschuss.
In einem Gespräch raten wir bei der Beantragung daher zu einem möglichst partnerschaftlichen Miteinander. Da kein Rechtsanspruch auf einen AVGS besteht, ist eine gute Vorbereitung auf den Termin sinnvoll. Gute Argumente sind beispielsweise die Individualität der Unterstützung, ein konstruktives Feedback zu den Bewerbungsunterlagen und das Videotraining für Vorstellungsgespräche.
Das Video erklärt das Zusammenspiel zwischen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und einem Einzelcoaching am Beispiel des NOIP Puzzle Coachings.
Was sind zugelassene AVGS-Maßnahmen?
Auch hierzu werfen wir einen Blick in die fachlichen Weisungen:
Träger von Maßnahmen bedürfen nach § 176 SGB III der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Maßnahmen, die im Rahmen des Gutscheinverfahrens (AVGS) durchgeführt werden, müssen nach § 179 SGB III zugelassen sein.
Das bedeutet, dass der Anbieter, der Träger der Maßnahme (MAT) eine Zertifizierung nach AZAV besitzen muss. Zusätzlich muss die Maßnahme zugelassen sein. Um Bildungsträger zu werden, sind verschiedene Bedingungen notwendig, z. B. ein funktionierendes Qualitätsmanagement und die Auswahl fachlich und pädagogisch geeigneter Dozenten, die als Jobcoach arbeiten.
NOIP ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger im Saarland und hat sich auf Einzelcoachings spezialisiert. Neben dem NOIP Puzzle Coaching bieten wir eine ganze Reihe Einzelcoachings für Privatpersonen und Unternehmen an.
Welche Kosten entstehen bei der Teilnahme an einem Coaching?
In den fachlichen Weisungen heißt es dazu:
Notwendige, im Zusammenhang mit der Maßnahmeteilnahme entstandene Kosten werden auf Antrag (Erklärungsbogen) erstattet.
Das bedeutet, dass nicht nur die Kosten für das Einzelcoaching, also die Unterrichtskosten, bezahlt werden, sondern auch Fahrtkosten vom Wohnsitz zum Träger. Kundenorientierte Träger erstatten auch Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Alternativ dazu können diese ebenfalls bei Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Im NOIP Puzzle Coaching werden die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Porto für Bewerbungen und Bewerbungsfotos durch NOIP ganz unkompliziert übernommen.
Weitere Beispiele sind Kosten für eine auswärtige Unterbringung, wenn der Weg zum Unterricht, zum Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) etc. zu weit ist.
Auch ein Mehraufwand für die Kosten der Kinderbetreuung kann entstehen. Der durch die Teilnahme an der Maßnahme bei einem Arbeitgeber entstehende Kinderbetreuungsmehraufwand kann erstattet werden, wenn dieser angemessen ist. Zu den Kinderbetreuungskosten im Rahmen einer AVGS-Maßnahme brauchen Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter genauere Angaben.
Weitere Kosten können für Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe) anfallen. Es lohnt sich, über eine Erstattung in einem Gespräch bei Bundesagentur oder Jobcenter zu sprechen.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Es gibt den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auch für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV). Er unterscheidet sich vor allem in der Zielsetzung und in der Vergütung. Es findet kein Unterricht bzw. kein Coaching statt, sondern nur die (aktive) Vermittlung an Arbeitgeber. Ist ein privater Arbeitsvermittler erfolgreich, bekommt er dafür seine Vergütung.
Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen Träger nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 beträgt die Vergütung 2 000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Absatz 1 des Neunten Buches kann die Vergütung auf eine Höhe von bis zu 2 500 Euro festgelegt werden. Die Vergütung nach den Sätzen 3 und 4 wird in Höhe von 1 000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. – Fachliche Weisungen, AVGS MPAV
Es geht also um relativ viel Provision für die reine Vermittlung. Mit dieser gewerblichen Tätigkeit also ist immer auch ein unternehmerisches Risiko verbunden. Das ist eingepreist. In sechs Wochen bzw. sechs Monaten kann viel passieren und ein privater Arbeitsvermittler geht unter Umständen leer aus, wenn sein Kunde die Probezeit nicht übersteht und nach fünf Wochen entlassen wird.
Im NOIP Puzzle Coaching kontaktieren wir in Abstimmung mit Kunden mögliche Arbeitgebern. Dass wir nicht auf Provisionsbasis arbeiten erleichtert uns die Arbeit neben unserer guten Vernetzung dabei sehr.
Sie sind aus aus dem Saarland, Saarbrücken, Saarpfalz-Kreis, Merzig-Wadern, Saarlouis, Neunkirchen oder St. Wendel, haben einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS und Interesse an unserem Einzelcoaching?
Wir sind gut erreichbar und gerne anspielbar. Hier geht es zum Kontakt.