Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten? Gut so!

Irgendwann im Leben trifft es fast jeden Arbeitnehmer einmal. Eben war die Welt noch in Ordnung und aus heiterem Himmel hast du die Kündigung durch den Arbeitgeber in der Hand, im Briefkasten oder bekommst sie per Einschreiben vom Briefträger überreicht. Heute beleuchten wir die positiven Seiten einer Kündigung, indem wir auf verschiedene Handlungsoptionen eingehen und Tipps geben.

Formen der Kündigungen durch den Arbeitgeber

Als Psychologin ist das Arbeitsrecht kein Spezialgebiet von mir. Hier sei auf Experten insbesondere einen Anwalt für Arbeitsrecht verwiesen. Ich erspare dir an dieser Stelle mit Halbwissen zu glänzen und beschränke mich auf den psychischen Umgang mit einer Kündigung, wobei kurze Erläuterungen zu den verschiedenen Arten der Kündigung zum besseren Verständnis aufgeführt sind.

Einen kurzen Überblick über die verschiedenen Formen der Kündigung findest du bei der IHK Offenbach/Main. Dort gehen sie genauer auf die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und die Änderungskündigung ein. Außerdem geben sie einen Überblick über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Die Form der Kündigung hat auch einen Einfluss auf die Kündigungsfrist. Eine Kündigung in der Probezeit ist generell (ausgehend sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer) einfacher durchzubringen, da in der Regel eine Kündigungsfrist von 14 Tagen besteht.

Eine ordentliche Kündigung berücksichtigt die Kündigungsfrist, wohingegen eine außerordentliche Kündigung oftmals fristlos erfolgt. Auch interessant sind gesetzliche Regelungen wie das Kündigungsschutzgesetz. Hierin ist definiert, ob zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage gesetzlich möglich ist.

Ursachen der Kündigung durch den Arbeitgeber

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„… und weg bist du!“ Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann viele Gründe haben.

Warum du eine Kündigung erhalten hast, kann ganz verschiedene Ursachen haben. 50 Kündigungsgründe kannst du hier einsehen. Dort wird zwischen der betriebsbedingten Kündigung, der personenbezogenen Kündigung, der verhaltensbedingten Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Ob in einer Kündigung durch einen Arbeitgeber Gründe angegeben werden müssen, hängt von der Unternehmensstruktur, dem Arbeitsvertrag (zum Beispiel Länge der Probezeit), der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und der Art der Kündigung, die gewählt wird, ab.

Solltest du eine Kündigung als ungerechtfertigt empfinden, bleibt der Gang zum Arbeitsgericht eine Möglichkeit. Sprich am besten vorab mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser könnte auch eine außergerichtliche Einigung beispielsweise mit einer Abfindung erzielen. Ob du Ansprüche gegenüber deinem Arbeitgeber vorbringen kannst, hängt von den angeführten Gründen der Kündigung, den Beweisen und der Gesetzeslage ab.

Eine weitere Option, die dir ein Arbeitgeber anbieten kann, ist ein Aufhebungsvertrag. In diesem wird der Arbeitsvertrag mit beider Einverständnis aufgehoben und keine einseitige Kündigung ausgesprochen. Bedingung hierfür ist natürlich, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Der Arbeitgeber kann durch Anreize wie eine Abfindung die Bereitschaft für einen Aufhebungsvertrag erhöhen. Auf keinen Fall sollte der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erzwingen. Überlege dir in Ruhe, ob du mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden bist.

Gekündigt worden – was tun?

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Kündigung durch den Arbeitgeber? Was tun?

Der erste Schock sitzt natürlich tief nachdem du das Kündigungsschreiben erhalten hast. Je nach Art der Kündigung und der angeführten Kündigungsgründe hast du noch nicht einmal mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechnet. Neben den oben angedeuteten Möglichkeiten einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und/oder vor das Arbeitsgericht zu ziehen, geht es auch darum die Kündigung zu verarbeiten.

Eine Kündigung hat Auswirkungen auf das gesamte Leben. Ohne festes Einkommen müssen Abstriche im Leben vorgenommen werden. Gerade bei Verpflichtungen wie Krediten, Miete oder Unterhaltskosten ist dies sehr schwierig. Dazu kommt unter Umständen auch noch das Gefühl ein Versager zu sein.

Andere wiederum werden aggressiv, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Wie schlimm dich eine Kündigung trifft hängt natürlich von den Kündigungsgründen aber auch von weiteren Faktoren wie der Dauer des Arbeitsverhältnisses, deinem Alter oder der Arbeitsmarktlage ab. Schauen wir uns einmal ein paar Beispiele an.

Gekündigt in der Probezeit

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Gerade da, schon wieder weg. Eine Kündigung in der Probezeit kommt häufiger vor.

Du hast den Job gerade aufgenommen, schon hältst du die Kündigung in der Hand. Der Arbeitgeber gab dir mit dem Kündigungsschreiben keine Informationen zu deren Gründen. Vielleicht gehst du in deinem Kopf verschiedene Arbeitssituationen durch und fragst dich was du falsch gemacht haben könntest. Hierbei kannst du auf die richtige, aber auch auf die falsche Spur kommen.

Eine Option besteht darin, den Arbeitgeber nach den Gründen zu fragen. Auch Arbeitskollegen kannst du um eine Einschätzung bitten. Vielleicht lag es an deiner Arbeitsweise, weil du langsamer oder weniger sorgfältig warst oder die Kündigung begründet sich in deinem Sozialverhalten. Hast du bereits mehrfach eine Kündigung in der Probezeit erhalten, hast du eventuell schon ein besseres Gefühl für die Gründe.

Wichtig ist, dass du die Gründe nicht nur für die eigenen Fragezeichen in deinem Kopf ergründest, sondern auch bei Bedarf Veränderungsmöglichkeiten erarbeitest. Bekommst du beispielsweise immer wieder von Arbeitgebern gesagt, dass du zu langsam arbeitest, kannst du mit anderen Stärken, zum Beispiel Sorgfalt, zukünftig vorher punkten. Kein Mensch kann alles perfekt. Setze dich mit deinen eigenen Stärken und Schwächen auseinander, sodass du die für dich passende berufliche Umwelt suchen kannst.

Befristeter Arbeitsvertrag

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Vorneherein festgelegt. Es handelt sich also im strengen Sinne gesehen nicht um eine Kündigung. Oftmals fußen befristete Arbeitsverträge auf Vertretungsbedarf oder Projekte. Ist dies der Fall, brauchst du den Fehler nicht in deiner Person zu suchen, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Dies war von Anfang an klar und kehrt beispielsweise jemand aus der Elternzeit zurück, gibt es eventuell nicht genügend Arbeit und Geld für zwei Personen.

Anders sieht es bei einem zunächst befristeten Vertrag aus, der trotz der Möglichkeit nicht verlängert wird. Es besteht also Personalbedarf in der Firma. Deine Arbeitsleistung und Verhalten müssen auch soweit okay gewesen sein, denn du bist nicht vorab abgemahnt und gekündigt worden. Also fragst du dich, warum du dann nicht eine Chance bekommst.

Auch hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Verantwortlichen. Von einigen Firmen ist bekannt, dass sie zwar mit unbefristeten Verträgen locken, diese aber nicht wirklich umsetzen. Wichtig ist, dass die Kündigung bzw. Nichtverlängerung nicht an deinem Selbstbewusstsein nagt.

Ordentliche und Fristlose Entlassung

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Bei einer außerordentlichen Kündigung bzw. fristlosen Kündigung müssen gravierende Gründe vorliegen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kennst du die Gründe der Kündigung, da diese mit angeführt werden müssen. Eine fristlose Kündigung bedingt ein Verhalten oder eine Situation, die je nach Ursache zuerst mindestens eine Abmahnung benötigt, wobei in besonders schweren Fällen eine Abmahnung nicht unbedingt notwendig ist.

Ein Beispiel für eine fristlose Kündigung ist ein Diebstahl. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen nicht in jedem Fall die Gründe der Kündigung angeführt werden. Liegt die Ursache für die Kündigung in deinem Verhalten, wird von einer verhaltensbedingten Kündigung gesprochen.

Ist die ordentliche oder sogar fristlose Kündigung gerechtfertigt, gilt es dies in Zukunft zu vermeiden. Dies kannst du im einfachsten Falle durch Lernprozesse, Lernen aus Fehlern, oder durch Verhaltensänderungen erreichen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung werden Ursachen wie schlechte Auftragslage angeführt.

Dies kann der Wahrheit entsprechen, aber auch hier könnte das eigentliche Problem in deinem Verhalten oder deiner Arbeitsweise liegen, das allerdings keine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, weshalb es dich nun auf diesem Wege als einer der ersten trifft.

Bei einer personenbezogenen Kündigung liegen die Gründe der Kündigung in deiner Person. Hier kannst du nicht immer etwas ändern. Eine chronische Erkrankung, die zu hohen Ausfallzeiten führte, kann zwar durch eine augenblickliche Konzentration auf die Genesung angegangen werden, aber ob eine Besserung möglich ist, liegt nicht immer in deiner Hand.

Anders sieht es aus, wenn sich die personenbezogene Kündigung auf den Verlust der Fahrerlaubnis bezieht. Dass du den Führerschein abgeben musstest, hat normalerweise ein Fehlverhalten deinerseits als Ursache. Damit hast du dich selbst in die Situation gebracht und solltest aus diesen Fehlern lernen.

Eine Entlassung ist eine Chance und kein Weltuntergang

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Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist kein Weltuntergang. Sie bietet auch Chancen zur Veränderung.

Wie heißt es so schön: „Man bereut nie, was man getan, sondern immer, was man nicht getan hat.“ (Marc Aurel). Aus allem, was du in deinem Leben bisher gemacht hast, nimmst du etwas mit. Du hast also etwas gelernt. Ärgere dich nicht über die Kündigung, sondern sieh darin eine Chance, dich selbst weiterzuentwickeln.

Deshalb musst du natürlich auch die Gründe erkunden, denn sollte die Kündigung durch von dir veränderbare Gründe bedingt sein, kannst du daran arbeiten. Jeder Grund hat auch immer seine Ursache.

Nehmen wir beispielsweise an, dein Chef erklärte dir, dass du öfters unpünktlich erschienst und nicht der tatkräftigste Mitarbeiter warst. Diese Informationen solltest du nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen, sondern hinterfragen. Warum warst du unpünktlich und weniger tatkräftig?

So könntest du zum Ergebnis kommen, dass dir der Job nicht so viel Spaß bereitet hast und du quasi schon innerlich gekündigt hattest. Die Kündigung hat dir die Tür zu einer neuen Anstellung geöffnet, wobei du vor dem Schritt selbst Furcht hattest.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass du privat viel um die Ohren hattest und Zeit bräuchtest das eigene „Chaos“ in Ordnung zu bringen. Stichworte sind hier die Vereinbarkeit der beruflichen und familiären Verpflichtungen und Stress in den eigenen vier Wänden.

Herzlichen Glückwunsch! Nun hast du die benötigte Zeit, damit du dich anschließend wieder voll auf eine neue berufliche Herausforderung konzentrieren kannst. Du siehst es ist nur eine Frage des Blickwinkels, ob du Glück oder Pech hattest.

Analysiere die Gründe der Entlassung und deine eigene Einschätzung der Arbeit

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Nutze die Gelegenheit zur Analyse!

Dies sind nur zwei Beispiele. Egal weshalb du eine Kündigung bekommen hast, nutze die Gelegenheit, um dich beruflich zu verbessern. Dafür nimm dir im ersten Schritt ein Blatt Papier. Notiere dir neben den Kündigungsgründen auch deine persönliche Einschätzung der bisherigen Arbeitstätigkeit und des Unternehmens.

Gliedere deine Aufgaben sehr detailliert, damit du auch Teilschritte bewerten kannst. Hierbei solltest du positive wie negative Aspekte festhalten. Wenn möglich, versuche Zusammenhänge zwischen deinen Bewertungen und den Gründen für deine Kündigung zu finden. Auf diese Weise findest du Motivatoren und demotivierende Aspekte, die unter Umständen deine Kündigung mitbegründen.

Wenn du alles gesammelt hast, hast du eine optimale Basis um deine neue berufliche Tätigkeit zu definieren. Vielleicht stellst du fest, dass eine Selbstständigkeit besser zu dir passt. Nicht selten gehen Menschen jahrelang einem nicht zu ihnen passenden Beruf nach und sehen den Arbeitslohn dementsprechend als Schmerzensgeld.

Nun kannst du dank der Kündigung dich beruflich neu erfinden und für etwas was dir Freude bereitet auch noch Geld bekommen. Dann scheint es so als verdiene dein Ex-Arbeitgeber für das Ausstellen der Kündigung ein Dankesschreiben.

Nach der Freistellung den Kopf in den Sand stecken? Nein!

Was du auf keinem Fall nach dem Erhalt einer Kündigung machen solltest, ist den Kopf hängen zu lassen. Alkohol ist absolut tabu. Er vernebelt dir bloß den Kopf und schränkt deine Ideen ein. Selbstverständlich darfst du deinen Emotionen freien Lauf lassen, aber danach solltest du wieder Mut fassen, da du ansonsten Gefahr läufst in ein tiefes Loch zu fallen. Die Konsequenzen können Langzeitarbeitslosigkeit und/oder Depressionen sein. Ein Fallbeispiel hat Lars in seinem Beitrag dargestellt.

Viele meiner Kunden, die lange Zeit arbeitslos waren bzw. sind, geben zu, dass ihnen eine Kündigung gelegen kam. So hatten sie Zeit für die Familie, Freunde, Hobbys etc. Das darf jeder natürlich machen, wenn ihm danach der Sinn steht. Aber verliere dabei nicht deine Ziele aus den Augen, da du sonst den Wiedereinstieg verpasst.

Nutze die Zeit zwischen zwei Anstellungen zum Beispiel, um dich weiterzubilden. Andere Langzeitarbeitslose sagten, sie haben durch eine erneute Kündigung den Mut verloren. Dafür gibt es aber keinen Grund. Im einfachsten Fall lag es weder am Arbeitgeber noch am Arbeitnehmer, sondern dass beide nicht zusammenpassten.

Das ist wie in der Liebe. Da bist du  auch über die Trennung froh, nachdem eventuell der Liebeskummer überwunden ist, wenn die Beziehung nicht funktionierte.

Dein Verhalten als Ursache der Vertragsauflösung

Was passiert, wenn du feststellst, dass dir der Job richtig Spaß gemacht hat und die Ursache der Kündigung in deinem Verhalten liegt? Zunächst stellt sich die Frage, um welche Verhaltensweisen es sich handelt. Auch hier könnte das eigentliche Problem wieder in einer fehlenden Passung liegen.

Zeigt sich allerdings, dass dein Verhalten nicht passend oder regelkonform war, heißt es an dir selbst zu arbeiten. Klar, jeder Mensch hat gute und schlechte Seiten, das heißt aber nicht, dass jeder sich so benehmen darf, wie er will. Normen und Werte bestimmen das menschliche Miteinander. Genauso gibt es in Unternehmen eine Unternehmenskultur.

Hast du dich für einen Job entschieden, der auf Teamplaying aufbaut und du holst mit dem Ellenbogen aus, wo du nur kannst, musst du an deinen Teamfähigkeiten arbeiten oder alternativ deinen Traumberuf aufgeben. Die Entscheidung liegt bei dir.

Innere Kündigung: Die Quittierung durch das Ich

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Auch eine innere Kündigung kann Schaden verursachen.

Eine Variante der Kündigung haben wir bisher sträflich vernachlässigt. Dies hat den Grund, dass die innere Kündigung nicht durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird. Im eigentlichen Sinne wurde noch überhaupt niemand gekündigt. Du wirst zwar deiner Arbeit mehr oder weniger stark nachgehen, hast allerdings eigentlich den Spaß daran verloren. Hier gibt es zwei Ansatzpunkte.

Erstens könntest du über deinen eigenen Schatten springen und die Kündigung schreiben. Hierbei kannst du auch auf Nummer sicher gehen, bis du eine neue Stelle hast. Dies ist jedoch keine gute Idee, da dich die Situation auch krank machen kann und du durch schlechtere Arbeitsleistung wiederum die Gefahr läufst, die Kündigung durch den Arbeitgeber zu erhalten.

Der zweite Ansatzpunkt liegt im Aufgabenbereich der Unternehmen selbst. Durch Maßnahmen der Mitarbeiterbindung kann der inneren Kündigung vorgebeugt werden. Eines unserer Trainings greift genau diesen Aspekt unter Berücksichtigung der Wertschätzung und Entgegenbringen von Respekt der Mitarbeiter auf, indem der Mitarbeiter ein Training vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, dessen Inhalt der Mitarbeiter mitbestimmen darf.

Selbstbewusstsein, Zielsetzung und -erreichung, Potenzialanalyse sind nur einige Beispiele dafür. Daneben werden auch die konkreten Empfindungen und Einstellungen der Mitarbeiter zur Arbeit und dem Unternehmen bestimmt. Ziel ist zufriedene und loyale Angestellte zu haben, die dauerhaft Bestandteil des Unternehmens sein wollen. Weitere Informationen gibt es hier: Mitarbeiterbindung

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